In vielen Fällen besteht für das betroffene Objekt eine Gebäudeversicherung in der das Risiko von Leitungswasserschäden abgedeckt ist.
Sollten Sie noch keine Schadenmeldung bei Ihrem Versicherer gemeldet haben, übernehmen wir das gerne für Sie !
Wir senden alle Schadenrelevanten Informationen sowie eine umfangreiche Dokumentation der Schadenursache an Ihren Versicherer, sodass dieser eine Übersicht über das Schadenausmaß erhält und weitere Schritte einleiten kann.
Die Durchführung einer Leckortung ist in generell von Versicherern gewünscht, da beispielsweise unnötige Kosten durch Fehlöffnungen vermieden werden. Des Weiteren wird dadurch das Schadenausmaß so gering als nur möglich gehalten.
(Stichwort "Schadensminderungspflicht")